Vergangenheitsarbeit – Voraussetzung für Frieden
Nach Krieg und Diktatur sind die Herausforderungen für die betroffenen Länder riesig. Dazu gehören: Das Verhandeln eines Friedensabkommens; die Abschaffung von Notrecht; die Entwaffnung und gesellschaftliche Wiedereingliederung von Soldaten und Rebellen; der Wiederaufbau von Infrastruktur; die Rückkehr von Vertriebenen. Zudem warten die Familien auf die Klärung des Schicksals von Verschwundenen; Rechtsnormen und die Justiz fordern Strafverfolgung für die Verbrechen aus der Vergangenheit; Menschen haben einen Anspruch auf ihr verlorenes oder zerstörtes Hab und Gut. Schliesslich müssen Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich die Geschichte nicht wiederholt.
Die Eliten eines Landes haben oft kein Interesse an der Aufarbeitung der Vergangenheit: Ihr Blick ist in die Zukunft gerichtet und sie wollen die Ermordungen, Folterungen und Vergewaltigungen ruhen lassen. Meistens sind Täter darunter, die an der Macht bleiben möchten. Die Opfer hingegen leiden an den Verletzungen und Demütigungen der Vergangenheit und kämpfen gleichzeitig um das tägliche Überleben.
Im Balkan, in Ruanda, Liberia, Kolumbien, Peru, Nepal, Kambodscha und in vielen anderen Ländern bestehen Bemühungen, die Vergangenheit aufzuarbeiten: Mit eigenen Prioritäten, Modalitäten, Möglichkeiten und unterschiedlichem Erfolg. Dieser Prozess wird meistens von den Opfern und der Zivilgesellschaft eingefordert und wird oft von der Internationalen Gemeinschaft begleitet.
Im Rahmen der Schweizer Friedens- und Menschenrechtsaussenpolitik unterstützt swisspeace das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). swisspeace trägt auch mit schweizerischen Hilfswerken sowie Universitäten und Lehranstalten zur Vergangenheitsarbeit in anderen Ländern bei. Im Folgenden wird der Ansatz, mit dem swisspeace arbeitet, die sogenannten ‚Joinet-Orentlicher-Prinzipien’, vorgestellt und mit einem fiktiven Fallbeispiel aus Nepal illustriert. Danach werden einige generelle Herausforderungen der Vergangenheitsarbeit skizziert, auf die Rolle der Schweiz hingewiesen und mit Beispielen der Arbeit von swisspeace auf dem Balkan dokumentiert. Schliesslich werden aktuelle Arbeitsprioritäten von swisspeace erwähnt sowie Tipps für Dokumente und Links gegeben.
Inhaltsverzeichnis
Der swisspeace Ansatz: Die ‚Joinet-Orentlicher-Prinzipien’
Im Auftrag der damaligen UNO-Menschenrechtskommission verfasste Louis Joinet 1997, also wenige Jahre nach dem Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien und dem Genozid in Ruanda, den Bericht ‚Question of the impunity of perpetrators of human rights violations’. Sein Fokus lag auf der Strafverfolgung von Tätern von massiven Menschenrechtsverletzungen. Gleichzeitig legte er die Grundlage für einen umfassenden Ansatz zur Vergangenheitsarbeit. Diesen teilte Joinet in vier Themen ein: Wissen, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nicht-Wiederholung.
Das Recht auf Wissen
Jedes Opfer hat ein Recht zu erfahren, was genau passiert ist. Zudem hat die Gesellschaft einen Anspruch, über die Ereignisse und Umstände aus Krieg und Diktatur informiert zu werden. Schliesslich hat der Staat die Pflicht, die Erinnerung an die Vergangenheit zu bewahren, auch um Verfälschung und Wiederholung vorzubeugen. Eine Wahrheitskommission dient oft dem Ziel, das Recht auf Wissen zu verwirklichen.
Beispiel: Sita Magar hat das Recht zu erfahren, von wem ihr Mann Prakash im Mai 2003 in Doramba, Nepal, entführt, gefoltert und getötet wurde. Der Staat muss sie informieren, wo Prakash begraben worden ist. Das Dorf soll über die Umstände des Verbrechens aufgeklärt werden.
Das Recht auf Gerechtigkeit
Jedes Opfer hat ein Recht, dass die Täter von massiven Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt werden. In einem fairen, transparenten und rechtmässigen Verfahren muss der Staat diese vor Gericht stellen und bestrafen. Dies kann im Widerspruch zu Amnestien stehen, die oft in Friedensverträgen ausgehandelt werden, welche allerdings widerrechtlich sind, soweit es sich um Völkermord (Genozid), Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt. Nationale, ‚gemischte’ (hybride) oder internationale Gerichte sind wichtige Akteure bei der Umsetzung des Rechts auf Gerechtigkeit.
Beispiel: Der Militärkommandant Govinda Sharma, der für die Ermordung von Prakash Magar verantwortlich ist, soll vor ein ziviles Gericht gestellt werden und gemäss nepalesischem Recht zu einer angemessenen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Sollte dies nicht passieren, müsste die Internationale Gemeinschaft Druck auf Nepal ausüben.
Das Recht auf Wiedergutmachung
Jedes Opfer hat ein Recht, mindestens wieder in die Situation versetzt zu werden, wie sie vor der Menschenrechtsverletzung war (Rückerstattung), für vergangenes Leid und Unrecht entschädigt zu werden (Kompensation) oder ärztlich betreut zu werden (Rehabilitation). Ferner leisten Staaten oft mit kollektiven Gesten und Taten eine Form der Wiedergutmachung. Dazu gehören öffentliche Entschuldigungen oder Gedenkstätten.
Beispiel: Sita Mager erhält bis Lebensende eine jährliche Rente von 30'000 Nepali Rupees, was dem Einkommen ihres Ehemannes Prakash entspricht. Zudem erhalten ihre fünf Kinder, die seit dem Vorfall nicht mehr zur Schule gehen, ein Stipendium. Der Distrikt Ramecchap, wo Doramba liegt, organisiert eine Fotoausstellung mit einem Bild von Prakash.
Das Recht auf Nicht-Wiederholung
Die Vergangenheitsarbeit leistet einen Beitrag, dass Krieg und Diktatur künftig nicht wieder passieren: ‚Nunca más!’ war das Leitmotiv der Mütter aus Argentinien, die nach ihren verschwundenen Kindern suchten und die verantwortlichen Militärs ins Gefängnis bringen wollten. Nachhaltiger Frieden setzt Demokratie voraus, weshalb das Recht auf Nicht-Wiederholung oft mit freien und fairen Wahlen beginnt, eine Demilitarisierung der Rebellen und Reform der Sicherheitskräfte voraussetzt und durch eine neue Verfassung gestärkt werden kann.
Beispiel: Die Gesellschaft und Sita Magar haben ein Recht, dass die Soldaten der Patrouille, die für die Ermordung von Prakash verantwortlich sind, bestraft und aus der Armee entfernt werden (Vetting). Mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung sollen die Sicherheitskräfte unter demokratische Kontrolle gestellt werden. Ferner ist es wichtig, dass die ehemaligen maoistischen Guerillakämpfer in die staatliche Armee bzw. Gesellschaft integriert werden.
Konzeptionneller Rahmen
Mit der Politischen Abteilung IV des EDA, die für menschliche Sicherheit und Friedensförderung zuständig ist, entwickelte swisspeace einen konzeptionellen Rahmen, der die ‚Joinet-Orentlicher-Prinzipien’ illustriert.
Dieses Arbeitsinstrument unterstreicht, dass:
- Opfer und Täter im Zentrum stehen: Es geht bei der Vergangenheitsarbeit vor allem um von Krieg und Diktatur betroffene Menschen, ihre Rechte, Pflichten, Hoffnungen und auch Ängste;
- vergeltende und wiedergutmachende Massnahmen kombiniert werden und sich ebenfalls gegenseitig beeinflussen: Eine gerichtliche Strafverfolgung kann zum Beispiel die Zusprechung einer Wiedergutmachung zur Folge haben;
- die Vergangenheitsarbeit umfassend (holistisch) gestaltet werden muss: Die verschiedenen Rechte/Pflichten, die voneinander abhängen, einander bedingen und beeinflussen, müssen alle behandelt werden;
- es immer um Rechte und Pflichten geht, die individuell oder kollektiv, materiell oder ideell, vom Staat oder vom Einzelnen geltend gemacht bzw. erfüllt werden;
- Vergangenheitsarbeit ein langer politischer und sozialer Prozess ist.
Generelle Herausforderungen
Auf internationaler Ebene setzte der damalige Generalsekretär der UNO, Kofi Annan, im August 2004 mit dem Bericht ‚Rule of Law and Transitional Justice’ einen Meilenstein. Er forderte darin, dass die folgenden Punkte bei der Vergangenheitsarbeit beachtet werden:
- Umfassende Strategie
Gemäss Annan ist Vergangenheitsarbeit nur erfolgreich, wenn alle wichtigen Themen (Wissen, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung, Nicht-Wiederholung) in einer umfassenden Strategie behandelt werden, die vom betroffenen Land ausgearbeitet worden ist.
- Zeitpunkt und Sequenz
Eine Schwierigkeit besteht oft darin, zum ‚richtigen’ Zeitpunkt die ‚richtige’ Massnahme zu identifizieren und umzusetzen, was vom politischen Willen, von der Sicherheitslage und den finanziellen Möglichkeiten abhängt. Grundsätzlich ist Vergangenheitsarbeit ein Prozess, der oft Jahrzehnte dauert.
- Einbezug aller wichtigen Akteure
Vergangenheitsarbeit ist nur nachhaltig, wenn alle wichtigen Akteure und die traditionell benachteiligten Bevölkerungsschichten daran teilnehmen: Ein von oben diktierter Prozess ist ungeeignet. Vielmehr müssen vor allem die Opfer von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Frauen, Vertriebene, Kinder und die arme Bevölkerung einbezogen werden. Gleichzeitig müssen auch Täter am Prozess beteiligt sein.
- Länderspezifisch
Jeder Kontext hat seine eigene Geschichte, Kultur, Religionen, Sprachen und Traditionen, welche die Vergangenheitsarbeit beeinflussen. Nationale wie internationale Akteure und Normen müssen lokale Dimensionen beachten.
- Von der Hauptstadt ins Dorf
In der Regel werden Friedensabkommen in der Hauptstadt ausgehandelt. Krieg und Unterdrückung haben allerdings in den Dörfern stattgefunden. Die lokale Realität und die Bedürfnisse der dortigen Bewohner und Bewohnerinnen sind für eine erfolgreiche Vergangenheitsarbeit zentral.
- Koordination
Nationale, internationale, staatliche und nicht-staatliche Akteure, die allenfalls widersprüchliche Interessen verfolgen, sollten ihre Aktivitäten miteinander abstimmen und nach Synergien suchen. Ansonsten kann es zu Duplikationen und widersprüchlichem Vorgehen kommen.
- Finanzierung
Nach Krieg und Diktatur stehen der Wiederaufbau und die Entwicklung des Landes im Vordergrund, was sehr viel kostet. Bei Initiativen zur Vergangenheitsarbeit ist stets ein realistisches Budget zu erstellen, auch, um falschen Erwartungen vorzubeugen.
- Die Internationale Gemeinschaft…
…kann eine wichtige Rolle spielen: Expertise und Erfahrungen aus anderen Kontexten sowie finanzielle Unterstützung sind Möglichkeiten, wie andere Staaten die Vergangenheitsarbeit begleiten können, wobei dieser Prozess stets vom betroffenen Land getragen werden muss.
Die Schweiz
Gemäss Artikel 54 der Bundesverfassung setzt sich die Schweiz in ihrer Aussenpolitik für Frieden, Demokratie und den Respekt der Menschenrechte ein. In erster Linie ist die Politische Abteilung IV (Menschliche Sicherheit und Friedensförderung) des EDA dafür zuständig.
Die Schweiz arbeitet beim Entstehen von internationalen Normen und Standards mit. Oft mit anderen Ländern zusammen bringt sie Resolutionen in den UNO Menschenrechtsrat ein oder unterstützt die Arbeit des UNO Hochkommissariats für Menschenrechte, das innerhalb des UNO Systems bei der Vergangenheitsarbeit federführend ist.
Die Schweiz ist auch operativ tätig. Mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), dem Expertenpool für zivile Friedensförderung der PA IV und dank ihren FriedensexpertInnen werden Initiativen zur Vergangenheitsarbeit zum Beispiel in Kolumbien, Nepal, in der Region der Grossen Seen oder Indonesien beraten, unterstützt und finanziert.
Einige wichtige Herausforderungen sind dabei:
- die Beziehungen zwischen Frieden, Demokratie, Menschenrechten und Entwicklungszusammenarbeit zu beachten und zu fördern;
- die Vergangenheitsarbeit auf allen Ebenen mit dem Staat und der Zivilgesellschaft, in der Hauptstadt und in den Dörfern zu unterstützen;
- die Eigenheiten des betroffenen Landes zu achten und gleichzeitig auf den Respekt von internationalen Normen zu drängen, speziell betreffend Amnestien;
- Koordination und Synergien innerhalb und zwischen den verschiedenen Regierungsstellen zu fördern und mit nicht-staatlichen Akteuren, vor allem den schweizerischen Hilfswerken, zusammenzuarbeiten.
Neben der staatlichen Schweiz sind NGOs wie Caritas, Heks, Fastenopfer, die Gesellschaft für bedrohte Völker, Medienhilfe und Interpeace seit Jahren in der Vergangenheitsarbeit tätig. Durch viele Projekte und Programme arbeiten sie mit den Menschen in den Dörfern, wo der Kern der Vergangenheitsarbeit liegt. Ihre Arbeit ist ein nachhaltiger Beitrag zur Versöhnung, zum Frieden und zur Demokratie auf lokaler Ebene.
Beispiel Balkan
Auch ein Jahrzehnt nach dem letzten Krieg auf dem Balkan müssen sich die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens weiterhin mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzen. Einige Beispiele sind die ausstehende Verhaftung des bosnisch-serbischen Militärführers Ratko Mladic, die Rückkehr von intern Vertriebenen und Flüchtlingen mit den entsprechenden Wiedergutmachungen oder die Ausarbeitung von konkreten Massnahmen, welche die ehemals verfeindeten Völker einander näher bringen und zur Versöhnung beitragen.
Seit Jahren unterstützt die Schweiz politisch und finanziell den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. swisspeace arbeitet im Auftrag der PA IV auf dem Balkan. Dabei liegt der Fokus auf den folgenden Themen:
- die Vergangenheitsarbeit soll im Sinne der ‚Joinet-Orentlicher Prinzipien’ umfassend gestaltet werden;
- die Aufklärung des Schicksals von Vermissten muss eine operative Priorität sein. Dies umfasst Beratungen betreffend der Gesetzgebung, den Beizug von spezialisierten forensischen (gerichtsmedizinischen) Organisationen (für Exhumierungen), die Zusammenarbeit mit Angehörigen von Vermissten sowie die Arbeit mit Archiven;
- Synergien zwischen lokalen, nationalen, staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen sollen gefördert werden;
- die Errichtung einer regionalen Wahrheitskommission kann ein adäquates Instrument sein, wo Staaten und Gesellschaften gemeinsam die Vergangenheit debattieren und Lösungen für eine friedliche Zukunft identifizieren können.
Kontakt
Dealing with the Past Team
Elisabeth Baumgartner
elisabeth.baumgartner@swisspeace.ch
Anita Müller
Tobias Affolter
Briony Jones
Sandra Rubli
Marcel von Arx
Dossier verfasst von:
Marcel von Arx/Lukas Krienbühl
swisspeace arbeitet zurzeit speziell zu den folgenden Themen
- Vergangenheitsarbeit und Entwicklungszusammenarbeit unter Einbezug von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten
- Vergangenheitsarbeit und Konfliktsensibilität, inklusive ‚Do no Harm’
- Vermisste Personen
- Schulmaterial
- Vergangenheitsarbeit und Staatswiederaufbau
Die folgenden Dokumente sind empfehlenswert
- Dealing with the Past in Peace Mediation, Peace Mediation Essentials, CSS, swisspeace, Federal Department of Foreign Affairs, September 2009
- Rule-of-Law tools for post-conflict states, amnesties, Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights, 2009
- The Nurnberg Declaration on Peace and Justice, June 2008
- Economic and Social Justice in Societies in Transition, by Louise Arbour, December 2007
- swisspeace, Conference Paper, 1/2007, Dealing with the Past in Post-Conflict Societies, Ten years after the Peace Accords in Guatemala and Bosnia-Herzegovina, edited by Jonathan Sisson
- The rule of law and transitional justice in conflict and post-conflict societies, report by the Secretary General of the UN, August 2004
- Question of the impunity of perpetrators of human rights violations, Louis Joinet, October 1997
Weitere Internetseiten
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
DwP Advanced Learning Course
UNO Hochkommissar für Menschenrechte
Der Internationale Strafgerichtshof
The International Centre for Transitional Justice
African Transitional Justice Research Network
United States Institute of Peace
Brandon Hamber (Reconciliation)

