Geschenke
Geschenke bereiten Freude © SRK

Haben Sie zu Weihnachten etwas erhalten, das Sie bereits besitzen oder wofür Sie keinen Bedarf haben? Schenken Sie es weiter und machen Sie damit einem bedürftigen Menschen eine Freude. Vom 24. Dezember 2011  bis 7. Januar 2012 können an sämtlichen Poststellen Pakete abgegeben werden – denn geteilte Freude ist doppelte Freude.
Besonders erwünscht sind Artikel des täglichen Bedarfs. Die Erfahrung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass viele Menschen um diese Dinge besonders froh sind:

  • Nicht verderbliche Lebensmittel wie Teigwaren, Reis, Öl und Konserven, die noch mindestens 6 Monate haltbar sind
  • Hygiene- und Toilettenartikel wie Seife, Shampoo oder Zahnpasta
  • Schulmaterial wie Schreibwaren, Farbstifte und Schulhefte für Kinder
  • neue Kinderschuhe

Spenden Sie bitte keine Kleider, da hier der Bedarf bereits durch die Altkleidersammlungen gedeckt ist und das Sortieren einen grossen Zusatzaufwand verursacht. Bei Plüschtieren übersteigen die Geschenke immer wieder die Nachfrage.

Quelle: Schweizerisches Rotes Kreuz