Die Schweizer Sektion von Amnesty International erwartet vom Ständerat, dass er die Ausschaffungsinitiative der SVP für ungültig erklärt. Die Mitglieder des Ständerats sollten die Lehren aus der Minarett-Initiative ziehen und darauf verzichten, eine Vorlage dem Volk vorzulegen, die klar gegen internationale Konventionen und die Bundesverfassung verstösst. Amnesty International ist überzeugt, dass das geltende Recht völlig ausreicht, um Missbräuche zu bekämpfen und die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren.
Der Text der Initiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» verlangt ohne Ausnahme die Ausweisung aller kriminellen AusländerInnen. Dies steht im Gegensatz zu verschiedenen Normen des Völkerrechts. Das Non-Refoulement-Prinzip ist in mehreren internationalen Übereinkommen verankert und gilt als zwingendes Völkerrecht. Es würde an dem Tag verletzt, an dem die Schweiz einen Flüchtling, der nach der Genfer Konvention von 1951 geschützt ist, in sein Heimatland zurückschickt.
Die Initiative steht auch im Widerspruch zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie dem Abkommen über den freien Personenverkehr mit der Europäischen Union.

