Nach der Ratifikation durch Burkina Faso und Moldawien kann die internationale Konvention zum Verbot von Streumunition am 1. August in Kraft treten. "Dies ist ein großer Tag für die Opfer von Streumunition, die jetzt einen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung haben werden", sagte Thomas Küchenmeister von Aktionsbündnis Landmine.de am Mittwoch in Berlin. 

Burkina Faso und Moldawien ratifizierten den Vertrag als 29. und 30. Staat und setzen den historischen Verbotsvertrag damit zum 1. August 2010 - nur 19 Monate nach Unterzeichnung - in Kraft. Burkina Faso ist eines der ärmsten Länder der Welt und hatte bereits mit der Ratifikation der Ottawa Konvention zum Verbot von Antipersonenminen am 16. September 1998 auch diesem Verbotsvertrag zu völkerrechtlicher Relevanz verholfen.

Mittlerweile haben nach Angaben von Landmine.de 104 Staaten die Konvention zum Verbot von Streumunition unterzeichnet, darunter alle NATO-Staaten außer den USA. Auch Russland und China verweigern die Unterschrift. Deutschland ratifizierte das Verbot von Streumunition als elfter Staat. Küchenmeister zeigt sich erfreut, dass die Kooperation von Nichtregierungsorganisationen und aufgeschlossenen Staaten - wie beim Verbot von Antipersonenminen - wiederum erfolgreich zur Schaffung eines neuen humanitären Standards beigetragen habe.

Die Konvention verbietet Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Lagerung sowie Import und Export sämtlicher Streumunitionstypen herkömmlicher Bauart. Die Vernichtung aller unter das Verbot fallenden Bestände muss innerhalb von acht Jahren erfolgen. Diese Frist kann bis zu maximal acht Jahren verlängert werden. Das Abkommen enthält zudem verbindliche Bestimmungen zur Opferfürsorge, Räumung von explosiven Streumunitionsrückständen sowie Internationaler Zusammenarbeit und Unterstützung.
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Quelle: epo entwicklungspolitik online